Mietvertrag

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Mietvertrag für Fotobox

Zwischen Christian Weber Fotografie (nachfolgend “Vermieter” genannt)

und

Firma {Firma}

{Name} {Nachname}

{Straße & Hausnummer}, {Postleitzahl} {Ort}(nachfolgend “Mieter” genannt)

1. Gegenstand des Vertrages

Der Vermieter vermietet dem Mieter eine {Fotobox} mit {Fotopapier}

Hintergrund: {Hintergrund Stoff (Inklusive)},

Digitale Bilderrahmen: {Digitale Bilderrahmen (Inklusive)}Spaßartikel: {Spaßartikel}

Fotobox:

(DSLR Kamera + Objektiv, Windows Tablet PC, 3 Fach Steckdose mit USB, Stativ, 220V Kabel 3 Meter Verlängerung, Blitzsystem).

Hintergrund-System in Tasche: (2x Stativ, 1x Verbindungsstange 4-teilig, 6x Klemmen,

Hintergrund: {Hintergrund Stoff (Inklusive)})

Fotoaccessoires (Spaßartikel)Verschiedene Hüte, Perücken Aufblasbare Instrumente, Bunte Brillen diverse Papier Accessoires.

Für den Zeitraum {Start Date} bis {End Date} für die Nutzung am Veranstaltungsort: {Veranstaltungsort}.

2. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt am {Start Date} und endet am {End Date}. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

3. Mietpreis

Der Mieter zahlt dem Vermieter eine Mietgebühr in Höhe des vereinbarten Betrags in EURO für die gesamte Mietdauer. Die Zahlung erfolgt in Bar oder per Überweisung spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung.

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Fotobox verantwortlich und haftet für Schäden, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox nach Ablauf der Mietdauer in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat, mit Ausnahme normaler Abnutzung.

Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 35,00€ berechnet.

Der Vermieter ist für den Transport der Fotobox zum und vom Veranstaltungsort verantwortlich.

5. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter stellt sicher, dass die Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt in gutem Zustand und betriebsbereit dem Mieter übergeben wird. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine Einweisung in die Handhabung der Fotobox zu geben, sofern erforderlich.

6. Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die während der Nutzung der Fotobox auftreten, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Vermieters zurückzuführen.

7. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Der Mieter verzichtet nach der Veranstaltung auf die restlichen Bilder auf der Fotopapierrolle sowie auf den Toner.

8. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Amtsgericht Simmern.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Unterschrift: {Signature}